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Fachanwältin für Familienrecht

Kanzlei Vellenzer - Rechtsanwalt

Tipps vom Scheidungsanwalt

Nach der Scheidung

Geschiedenentestament

Nach einer Scheidung legen Sie sicherlich größten Wert darauf, mit den Angelegenheiten Ihres Ex-Partners nichts mehr zu tun zu haben. 

Durch die Scheidung verliert der geschiedene Ehegatte zwar seine Stellung als Ehepartner und gehört somit nicht mehr zu den direkten Erben. Trotzdem kommt es nicht selten vor, dass ein geschiedener Ehepartner indirekt an der Erbschaft beteiligt wird und somit von dem Erbe profitiert. Dies ist insbesondere der Fall, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind. Für den Fall, dass ein Kind zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers noch minderjährig ist, erhält das leibliche Elternteil und geschiedene Ehegatte die Verwaltungsbefugnis über den Erbteil, so dass der geschiedene Ehegatte hier in die Lage versetzt wird über den Nachlass mit zu regieren. Noch schlimmer ist es, wenn ein gemeinsames Kind vorverstirbt. Hier ist es möglich, dass der Ex-Partner über das Kind, wenn dieses noch keine eigenen Nachkommen hatte, zum Erben wird. 

Wer dies verhindern möchte, sollte sich rechtzeitig über die Verfassung eines geschiedenen Testaments informieren. Ich helfe Ihnen gerne hierbei.

Fachanwältin für Familienrecht in Friedberg, Bad Nauheim und die gesamte Wetterau.

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