top of page

Fachanwältin hilft beim Ehevertrag

Kanzlei Vellenzer - Rechtsanwalt

Wenn Sie sich trauen

 

Ehevertrag / Partnerschaftsvertrag

Denken Sie bereits vor Ihrer Eheschließung über einen Ehevertrag nach. 

Ein Ehevertrag ist nicht unromantisch. 

Wenn Sie sich das Ja- Wort ohne Ehevertrag geben, schließen Sie damit auch einen Vertrag ab, allerdings dann zu den gesetzlichen Bedingungen. Und die müssen nicht unbedingt zu Ihren Bedürfnissen und zu Ihrer Lebenssituation passen. Mit einem Ehevertrag wissen Sie in „Friedenszeiten“, woran Sie sind und können sich im Ernstfall Geld und aufwendige Auseinandersetzungen sparen.

Auch ein nachträglicher Ehevertrag ist kein Problem. Sie können auch jederzeit einen bestehenden Ehevertrag ändern, wenn er nicht mehr passt.

Es gibt viele Konstellationen, für die ein Ehevertrag unabdingbar ist, z.B wenn Sie selbstständig oder Freiberufler sind. Auch bei Patchworkfamilen sollte unbedingt über einen Ehevertrag nachgedacht werden. 

Ich berate Sie, ob und welche Vereinbarungen aufgrund Ihrer individuellen Situation sinnvoll für Sie sind. Ich entwerfe auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Eheverträge, um die Beziehungen während der Ehe zu regeln oder um für den Fall von Trennung und Scheidung Vorsorge zu treffen.

 

Wenn Sie sich nicht trauen

Auch ohne Trauschein kann es sinnvoll sein, einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen. Gerade wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, können vertragliche Regelungen für alle von Vorteil sein. Ich informiere Sie gerne über die gesetzliche Situation unverheirateter Paare und wie Sie mit einem Partnerschaftsvertrag vorsorgen können.

 

Ihre Susann Vellenzer

Fachanwältin für Familienrecht in Friedberg, Bad Nauheim und die gesamte Wetterau.

KONTAKT

 

info@kanzlei-vellenzer.de      Tel: 06031 677 111 0

bottom of page